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Wasserzwischenzähler mit dem GovForms Online-Dienst beantragen

Mit dem GovForms Online-Dienst „Wasserzwischenzähler“ können Bürgerinnen und Bürger eine Genehmigung für einen Wasserzwischenzähler beantragen. Sämtliche Schritte für die Genehmigung des Wasserzwischenzählers folgen geltenden rechtlichen Bestimmungen, sodass die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verwaltungs- und bürgerfreundlich umgesetzt werden. 


Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Wasserzwischenzähler“ sprechen


Teaser Online-Dienst Wasserzwischenzähler © Parilov / stock.adobe.com
Teaser Online-Dienst Wasserzwischenzähler © Parilov / stock.adobe.com
  • Wasserzwischenzähler online anfragen (nach OZG-ID: 10123)
  • Autosave-Funktion, Mehrsprachigkeit des Antrags und individuelle Anbindungsmöglichkeiten
  • Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften

Produkteigenschaften

Screenshot GovForms Wasserzwischenzähler Übersichtsseite
Screenshot GovForms Wasserzwischenzähler Übersichtsseite

Der Online-Dienst ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Anträge für Genehmigung eines Wasserzwischenzählers zu stellen. Er basiert auf der Leika-Leistung „Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers Durchführung“ mit dem LeiKa-Schlüssel: 99129041058000. Dadurch erhalten Bürger:innen eine effiziente Möglichkeit, den Zähler online anzuzeigen und genehmigen zu lassen, um nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Wassermengen abzusetzen. 


Kommunale Prozesse optimieren

Der Online-Dienst trägt dazu bei, den Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Er ist darauf ausgerichtet, dass die relevanten gesetzlichen Grundlagen (Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Satzungen und Verordnungen) in vollem Umfang beachtet werden. 

Folgende gesetzliche Grundlagen werden dabei berücksichtigt:

  1. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  2. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  3. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
  4. Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
  5. Abwasserverordnung (AbwV)
  6. Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Datenschutzkonforme Speicherung

Durch die Autosave-Funktion können Bürger:innen ihre Eingaben automatisch speichern und den Antrag später an der gleichen Stelle fortsetzen. Die Antragsdaten werden dabei ausschließliche auf dem Gerät der Nutzer:innen gespeichert. Die Autosave-Einstellung kann flexibel in den Einstellungen geändert werden.

 

Anbindungen

Der Online-Dienst „Wasserzwischenzähler“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
  • Integration von BundID
  • Anbindung an „Mein Unternehmenskonto“ (MUK)
  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)

Systemvoraussetzungen

Um den Online-Dienst „Wasserzwischenzähler“ aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Java-Script muss aktiviert sein.

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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