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Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) mit dem GovForms Online-Dienst bereitstellen

Möchte man nachweisen, dass ein alleiniges Sorgerecht vorliegt (z. B. für die Kita-Anmeldung, für Behördenanträge oder bei Banken), ist eine Bescheinigung erforderlich. Mit dem GovForms Online-Dienst „Sorgeerklärung“ kann die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Dadurch wird eine unkomplizierte Option geboten, um offiziell zu bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Die digitalisierte Vorgehensweise erleichtert den Prozess für alle Beteiligten und bietet eine effiziente Möglichkeit, wichtige Informationen zum Sorgerecht zu erhalten. Die Entwicklung des Dienstes anhand der aktuellen Gesetzeslage bietet den Verwaltungen zudem rechtliche Sicherheit.


Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Sorgeerklärung“ sprechen


Mutter und Kind sitzen am Laptop © (JLco) Julia Amaral / stock.adobe.com
Mutter und Kind sitzen am Laptop © (JLco) Julia Amaral / stock.adobe.com
  • Individuelle Konfiguration von zuständigen Stellen über Postleitzahlen
  • Autosave-Funktion, Mehrsprachigkeit der Anträge und individuelle Anbindungsmöglichkeiten an nachgelagerte Systeme
  • Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess (nach OZG-ID: 10009)

Produkteigenschaften

Monitor mit Bearbeitungsmaske des Formulars Sorgeerklärung © Can Yesil / Fotolia
Monitor mit Bearbeitungsmaske des Formulars Sorgeerklärung © Can Yesil / Fotolia

Der Online-Dienst ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister zu beantragen. Dadurch können Bürger:innen offiziell bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Der Dienst basiert auf der Leika-Leistung „Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung“ mit dem LeiKa-Schlüssel: 99013016012001.  


Kommunale Prozesse optimieren

Der Online-Dienst trägt dazu bei, den Verwaltungsprozess zu erleichtern und benutzerfreundlicher zu gestalten. Er ist darauf ausgerichtet, dass die relevanten gesetzlichen Grundlagen (Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Satzungen und Verordnungen ...) in vollem Umfang beachtet werden. So werden alle Prozesse innerhalb der Verwaltungen aus dem Bereich Sorgeerklärung effizienter gestaltet und die Nutzer:innen erhalten einen zeitgemäßen, digitalen Zugang zu den entsprechenden Formalitäten.


Datenschutzkonforme Speicherung

Durch die Autosave-Funktion können Bürger:innen ihre Eingaben automatisch speichern und den Antrag später an der gleichen Stelle fortsetzen. Die Antragsdaten werden dabei ausschließliche auf dem Gerät der Nutzer:innen gespeichert. Die Autosave-Einstellung kann flexibel in den Einstellungen geändert werden. 


Anbindungen

Der Online-Dienst „Sorgeerklärung“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • E-Payment-Integration (z. B. pmPayment)
  • Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
  • Integration von BundID
  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)

Systemvoraussetzungen

Um den Online-Dienst „Sorgeerklärung“ aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Java-Script muss aktiviert sein.

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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