Bereit für XJustiz mit pmOWI und Ihrem DMS
Seit dem 1. Januar 2026 sind Bußgeldbehörden grundsätzlich verpflichtet, eine elektronische Bußgeldakte (eAkte) zu führen. Unser Fachverfahren pmOWI unterstützt diese Umsetzung mit den Modulen „Dokumentenmanagement (DMS)“ und „Unterstützung XJustiz“.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BußAktÜbV sollen elektronische Bußgeldakten grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn die empfangende Stelle die Akten elektronisch führt. Einige Bundesländer gewähren Übergangsfristen bei der Umsetzung. Beispielsweise können Behörden in Niedersachsen im Rahmen dieser Übergangsfrist die elektronische Bußgeldakte offiziell bis Januar 2027 einführen. Doch Abwarten lässt unnötig Zeit verstreichen. Durch unsere Zusatzmodule können pmOWI-Kunden schon in diesem Jahr ihre Pflicht erfüllen.
Wie „Unterstützung XJustiz“ funktioniert?
Grundlage für eine valide XJustiz-Nachricht sind eine XML-Datei sowie PDF-Dokumente, die Informationen aus der eAkte enthalten. Mit dem Zusatzmodul „Unterstützung XJustiz“ kann pmOWI eine valide XML-Nachricht gemeinsam mit der von einem DMS zur Verfügung gestellten Akte erstellen. Dabei verwendet pmOWI stets die aktuell gültige Version der XJustiz-Nachrichten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Das Modul ist über Standardschnittstellen an viele der gängigen DMS anbindbar. Dazu zählt u. a. die Content Management Interoperability Services-Schnittstelle (CMIS-Schnittstelle).
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