Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen
Die Meldebehörden speichern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Meldedaten in ihrem Melderegister (§ 3 BMG). Seit dem 01. November 2015 muss gewährleistet sein, dass berechtigte Stellen Meldedaten rund um die Uhr abrufen können (§ 39 Abs. 3 BMG). Um die niedersächsischen Kommunen dabei zu unterstützen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, entschied das Land Niedersachsen den zentralen Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen (MiN) zu schaffen.
Vorgehensweise und Beteiligte
Alle Meldebehörden in Niedersachsen liefern täglich die aktuellen Meldedaten an den MiN. Dabei nutzen sie das Datenaustauschformat XMeld. Somit werden die Daten der Meldebehörden in den MiN gespiegelt, eine Veränderung der Daten erfolgt nicht. Die berechtigten Behörden können die Daten jederzeit aus dem Spiegelregister abfragen. Die Abfrage erfolgt grundsätzlich über das Verbindungsnetz des Bundes und der Länder.
Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen betreibt als zuständige Meldebehörde den MiN. Die Arbeitsgemeinschaft MiN – bestehend aus der GovConnect und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) – leistet gemeinschaftlich die Betreuung und Weiterentwicklung des Verfahrens.
Gemäß § 38 BMG dürfen öffentliche Stellen Daten aus dem Spiegelregister abfragen soweit dies zur Aufgabenerfüllung nötig ist. Die nachfolgenden öffentlichen Stellen sind unter anderem abrufberechtigt:
- Städte
- Gemeinden
- Landkreise
- Sicherheitsbehörden im Sinne von § 34 Abs. 4 BMG
- Sonstige öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes
Zahlen, Daten, Fakten
Funktionen
Suche im zentralen Register
Sie können diverse Suchkriterien eingeben, um eine Person zu finden. Je nach Bedarf suchen Sie in einer oder mehreren Gemeinden nach einer Person. Auch eine Suche über ganz Niedersachsen ist möglich.
Phonetische Suche
Die Software unterstützt eine phonetische Suche. Dies bedeutet, dass Sie ähnlich klingende Wörter und Laute als Suchergebnis erhalten. Der Suchbegriff „Meier“ liefert demnach auch die Begriffe „Meyer“ und „Maier“ als Ergebnis. Dies erleichtert Ihnen die Suche, falls Sie die genaue Schreibweise nicht kennen.
Verzogene Personen
Die Software unterstützt die Adresskettenverfolgung. Dadurch finden Sie auch eine Person, die früher in einer Gemeinde gemeldet war und nun in eine andere Gemeinde verzogen ist. Um eine Person erfolgreich im MiN zu finden, müssen Sie demnach nicht zwingend den aktuellen Wohnsitz kennen.
Angaben zur Person
Die Angaben zu einer Person gliedert der Spiegel in verschiedene Bereiche wie beispielsweise Adressdaten und Ausweisdaten. Dadurch können Sie sich leicht einen Überblick verschaffen. Ihnen werden die Daten angezeigt, die die zuständige Meldebehörde über die Person gespeichert hat und an den MiN übermittelt hat.
Protokollierung
Datenabrufe werden von der Meldebehörde nach Maßgabe von § 40 BMG protokolliert. Die Software stellte diese Daten für die zuständige Administratorin oder den zuständigen Administrator zur Verfügung.
Benutzer verwalten
Für jede Behörde wird ein:e Administrator:in angelegt. Die oder der Administor:in kann weitere Benutzer:innen innerhalb ihrer oder seiner Behörde anlegen. Der oder die Administrator:in kann den Benutzerinnen und Benutzern verschiedene Rollen zuweisen.
Vorausgefüllter Meldeschein
Zieht eine meldepflichtige Person um, kann die Zuzugsmeldebehörde den vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) nutzen, um die Meldedaten zu erfassen (§ 23 Absatz 4 BMG). Die meldepflichtige Person teilt dieser den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum sowie die letzte Wohnanschrift mit. Die Daten übermittelt die Zuzugsmeldebehörde dem MiN. Dieser liefert die übrigen Meldedaten. Dadurch muss die Zuzugsmeldebehörde diese nicht erfassen und vermeidet Fehler.
Länderübergreifende Suche aus dem MiN
Die Melderegister aller Bundesländer sind an den MiN angebunden. Dadurch können Sie Personen, die in diesen Bundesländern wohnhaft sind, über den Spiegel suchen.
Abfragen von anderen Bundesländern an den MiN
Die Melderegister aller anderen Bundesländer in Deutschland können die Daten aus dem MiN abfragen. Dadurch erhalten die Nutzer:innen von Melderegistern anderer Bundesländer die Suchergebnisse des MiN.
Regelmäßige Datenübermittlung
Der Melderegisterdatenspiegel übermittelt jährlich bis zum 31. März Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 4 2. BMeldDÜV, § 20 NMeldVO). Von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden der Familienname, Vornamen und die derzeitige Anschrift übermittelt.
Voraussetzungen zur Nutzung
Berechtigte Stellen können beim IT.Niedersachsen einen Antrag für die Nutzung des MiN stellen. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zur Nutzung. Die entstehenden Kosten werden vom Land Niedersachsen getragen.
Um die Anwendung aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Ihre Behörde muss an das niedersächsische Landesnetz oder den NdB (DOI) angebunden sein.
Ihre Ansprechpersonen
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Herr Andreas Hartmann »
MiN-Verfahrenskoordination
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