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Müheloser Datentransport zur digitalen Geburtsanzeige mit GovPersonenstand

Die Geburt eines Kindes muss beim zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden (vgl. Personenstandsgesetz (PStG) § 18). GovPersonenstand „Digitale Geburtsanzeige“ revolutioniert nun die Erfassung und Übermittlung von Geburtsdaten von Kliniken an Standesämter. Unsere Lösung bietet in Kombination mit der Digitalen Geburtsanzeige unseres Partners Vertama eine vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung des Prozesses, der bisher oft papierbasiert und fehleranfällig war. Durch die Erfassung aller medizinischen und verwaltungsrelevanten Daten im Klinischen Informationssystem (KIS) und deren sichere, verschlüsselte Übermittlung im XPersonenstand-Format an das Fachverfahren AutiSta wird eine medienbruchfreie und rechtssichere Kommunikation gewährleistet. 


Gleich drei Argumente, die für GovPersonenstand „Digitale Geburtsanzeige“ sprechen


Eine Mutter hält ihr Baby, während eine Ärztin etwas an einem Laptop demonstriert. © New Africa / stock.adobe.com
Eine Mutter hält ihr Baby, während eine Ärztin etwas an einem Laptop demonstriert. © New Africa / stock.adobe.com
  • Medienbruchfreie Übermittlung der Geburtsdaten von der Klinik zum Standesamt
  • Deutliche Zeitersparnis und damit Entlastung des Personals
  • Hohe Rechtssicherheit und gleichzeitig leicht einzubinden

Produkteigenschaften

Medienbruchfreie Übermittlung der Geburtsdaten von der Klinik zum Standesamt

Die Geburtsanzeige stellt den ersten Schritt im Prozess der offiziellen Geburtsregistrierung dar. Relevante Daten werden automatisiert aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) übertragen. Anschließend werden diese Daten von der Hebamme oder dem Arzt bzw. der Ärztin überprüft und bei Bedarf ergänzt. Nach Abschluss der Erfassung werden die Angaben gemäß dem einheitlichen Standard XPersonenstand in ein strukturiertes XML-Dokument umgewandelt. Dieses kann direkt in AutiSta, das Fachverfahren für das Personenstandswesen an den Standesämtern, eingelesen und weiterverarbeitet werden. Das Standesamt bearbeitet die Anträge direkt über den Posteingang der Anwendung AutiSta.


Deutliche Zeitersparnis und Entlastung des Personals

Durch den digitalen Prozess wird der Verwaltungsaufwand bei allen beteiligten Einrichtungen reduziert. Abläufe, die bisher viel Zeit in Anspruch genommen haben, werden deutlich beschleunigt, da weniger manuell erfasst wird, Rückfragen dadurch ausbleiben und der Papieraufwand für medizinisches und administratives Personal weitgehend entfällt. Die zügigeren Bearbeitungsprozesse in Kliniken und Standesämtern haben den Vorteil, dass auch die Geburtsurkunde für Eltern schneller ausgestellt werden kann.


Hohe Rechtssicherheit und gleichzeitig leicht einzubinden

Die qualifizierte elektronische Signatur sowie die sicheren Übermittlungswege gewährleisten, dass die hohen Anforderungen des Personenstandsrechts im Rahmen der Geburtsanzeige erfüllt werden. Die Lösung ist ohne Aufwand für das Standesamt einzurichten und deutschlandweit einsetzbar.

Zum Elternwerden gehören zwei dazu

Um die digitale Geburtsanzeige vollständig nutzen zu können, ist es notwendig, die Lösung „DiGG (Digitale Geburtsmeldung)“ unseres Partners Vertama zu beauftragen. Gerne informieren wir Sie zum Prozess.

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über GovPersonenstand erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Sebastian Plog »

Leitung Verwaltungsdigitalisierung und Produktmanager

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