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Sterbeurkunde mit GovForms „Personenstandsurkunden“ unkompliziert anfordern

Verstirbt ein Familienmitglied, können Angehörige eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen. Mit dem GovForms Online-Dienst ist dies online unkompliziert möglich. Bürger:innen können dadurch wichtige Formalitäten abwickeln, ohne vor Ort erscheinen zu müssen, während Standesämter durch den schlankeren Prozess entlastet werden.


Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Sterbeurkunde“ sprechen


Ein Laptop zeigt den Begriff Sterbeurkunde an © MQ-Illustrations / stock.adobe.com
Ein Laptop zeigt den Begriff Sterbeurkunde an © MQ-Illustrations / stock.adobe.com
  • Entwicklung der Antragsstrecken auf Basis aktueller Gesetzeslage (nach OZG-ID: 127702)
  • Mehrsprachigkeit der Anträge und individuelle Anbindungsmöglichkeiten wie die Anbindung eines Online-Bezahldienstes, z. B. pmPayment
  • Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess

Produkteigenschaften

Mit dem GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Sterbeurkunde“ können Bürger:innen beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde für ein verstorbenes Familienmitglied online beantragen.

Kommunale Prozesse optimieren
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbefall beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Diese und weitere Vorgaben, darunter Angaben darüber, welche Personen eine Sterbeurkunde beantragen können, regelt das Personenstandsgesetz (PStG). Für die Bestattung sowie die Nachlassabwicklung oder die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen (gesetzlich wie privat) ist eine Sterbeurkunde notwendig. Nach dem Antrag durch berechtigte Personen wird die Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt ausgestellt.

Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Sterbeurkunde“ trägt dazu bei, diesen Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Datenübermittlung erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV).

Das Standesamt bearbeitet die Anträge direkt über den Posteingang der Anwendung AutiSta. Da nur bezahlte Anträge eingehen, entfällt für das Standesamt die Prüfung des Zahlungseingangs, wodurch der gesamte Prozess beschleunigt und vereinfacht wird.

GovForms „Personenstandsurkunden“ stellt (Standard-)Frontends für jede Anforderungsart zur Verfügung, die in die kommunale Website integriert, bzw. verlinkt werden. Alternativ kann GovForms „Personenstandsurkunden“ auch Nachrichten im Standard xPersonenstand von Formularservern oder Portalen entgegennehmen und dem Fachverfahren AutiSta zustellen.


Anbindungen

Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Sterbeurkunde“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)
  • E-Payment-Integration

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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