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Hundesteuer einfach online an- und abmelden: mit dem GovForms Online-Dienst „Hundehaltung“  

Mit dem GovForms Online-Dienst „Hundehaltung“ können Hundehalter:innen ihren Hund bequem online zur Hundesteuer an- und abmelden. Ein Aufsuchen der Verwaltung ist nicht mehr erforderlich. Dadurch können die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes für diesen Geschäftsprozess erfüllt werden.

Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Hundehaltung“ sprechen


Frau sitzt am Schreibtisch vor ihrem Laptop, ihr Hund sitzt daneben © chika_milan / Fotolia
Frau sitzt am Schreibtisch vor ihrem Laptop, ihr Hund sitzt daneben © chika_milan / Fotolia
  • An- und Abmeldung zur Hundesteuer online beantragen 
  • Effizienter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften 
  • Integration in das Niedersächsische Hunderegister mit automatisiertem Datenabgleich

Produktbeschreibung

Monitor mit Bearbeitungsmaske des Online-Dienstes „Hundehaltung“ © Can Yesil / Fotolia
Monitor mit Bearbeitungsmaske des Online-Dienstes „Hundehaltung“ © Can Yesil / Fotolia

Der Online-Dienst ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Hunde von der Hundesteuer an- und abzumelden. Im Rahmen der An- und Abmeldung werden die erforderlichen Informationen und Dokumente erfasst sowie übermittelt. Der gesamte Prozess zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Dies ist von höchster Bedeutung, um sicherzustellen, dass Hunde regelkonform an- bzw. abgemeldet werden und alle relevanten Daten erfasst wurden.


Anmeldung und -abmeldung zur Hundesteuer jederzeit online durchführen

Hundehalter:innen sind mithilfe des Online-Dienstes „Hundehaltung“ nicht an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden. Über einen Link auf der Website Ihrer Verwaltung gelangt er zu der Hundesteueranmeldung und -abmeldung.


Anbindung eines Hunderegisters

Es ist möglich, den Online-Dienst „Hundehaltung“ an ein bestehendes Hunderegister anzubinden. Dies ist in dem Bundesland Niedersachsen mit dem Hunderegister Niedersachsen realisiert. Wenn Hundehalter:innen bereits im Hunderegister angemeldet sind, können diese ihre Daten komfortabel übernehmen und müssen sie erneut eingeben. Sofern Hunde noch nicht im Hunderegister angemeldet sind, kann dies im Zuge der An- oder Abmeldung der Hundesteuer durchgeführt werden.


Kommunale Prozesse optimieren

Der Online-Dienst trägt dazu bei, den Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Der Online-Dienst berücksichtigt zudem das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Auch die Einstufung des Hundes sowie besondere Nachweise (z. B. für Schutz- oder Blindenführerhunde) können im Antrag abgefragt werden. Kommune können dadurch auf einen Blick prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und das Tier ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet wurde.

Dokumente einfach hochladen

Durch eine Upload-Funktion können die Halter:innen Dokumente wie Versicherungs- und Sachkundenachweise direkt bei der Anmeldung hinterlegen.

Verschiedene Konfigurationsmöglichkeiten verfügbar

Durch die Konfigurationsmöglichkeiten des Online-Dienstes können vielfältige kommunale Anforderungen berücksichtigt werden. Genehmigungsprozesse lassen sich so an die spezifischen Vorschriften und Anforderungen einzelner Kommunen anpassen.

Datenschutzkonforme Speicherung

Durch die Autosave-Funktion können Bürger:innen ihre Eingaben automatisch speichern und den Antrag später an der gleichen Stelle fortsetzen. Die Antragsdaten werden dabei ausschließliche auf dem Gerät der Nutzer:innen gespeichert. Die Autosave-Einstellung kann flexibel in den Einstellungen geändert werden.

Anbindungen

Der Online-Dienst „Hundehaltung“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
  • Integration von BundID
  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)

Systemvoraussetzungen

Um den Online-Dienst „Hundehaltung“ aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Java-Script muss aktiviert sein.

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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