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Samtgemeinde Neuenhaus setzt auf pmHundManager und Hundesteuer

Samtgemeinde Neuenhaus © Samtgemeinde Neuenhaus
Samtgemeinde Neuenhaus © Samtgemeinde Neuenhaus

„Um alle Informationen zu Haltern, Hunden, Vorgängen und Chroniken gebündelt vorzuhalten, ist der pmHundManager für mich unverzichtbar geworden“, sagt Peter Oldekamp, Leiter des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Neuenhaus.


Die Herausforderung

„Seit der Verabschiedung des NHundG haben die Kommunen vielfältige zusätzliche Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahren­abwehr zu bewältigen. Die Ausführung des NHundG dient auch dem Schutz des Bürgers und ist somit als wichtige Aufgabe zu betrachten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, war ich auf der Suche nach einer Software, die dabei optimal unterstützt“, erklärt Peter Oldekamp von der Samtgemeinde Neuenhaus.

Neben der Mitteilungspflicht (Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, § 6 NHundG) ist auch die Sachkunde  (§ 3 NHundG), die Kennzeichnung (§ 4 NHundG) und die Haft­pflicht­versicherung (§ 5 NHundG) eine gesetzliche Pflicht der Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Einhaltung die Gemeinde zu überwachen hat.

Auch Beißvorfälle, Fundhunde und viele weitere Aufgaben müssen effektiv verwaltet werden. „In der Samtgemeinde Neuenhaus gibt es etwa 1.250 Hunde. Alle Informationen zu Haltern und Hunden zu verwalten, kann schnell unübersichtlich werden“, so Oldekamp.



Die Lösung

Mit dem pmHundManager können Vorgänge umfangreich und komfortabel bearbeitet werden, E-Akten geführt und direkt versendet werden. Zudem ist ein Datenabgleich zwischen Steuer- und Hunderegister Niedersachsen möglich. Standardisierte Anschreiben, die bei Bedarf individuell angepasst werden können, bieten eine weitere Erleichterung.

Der pmHundManager wird als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. „Für unsere IT gibt es beim Einsatz des pmHund­Manager nichts zu tun. Updates werden automatisch bereitgestellt. Auch für die Sicherung der Daten ist die GovConnect zuständig. Ich benötige lediglich einen Internetzugang und einen Webbrowser. Wir können uns also auf unser eigentliches Tagesgeschäft konzentrieren“, berichtet der Leiter des Ordnungsamtes.

Die Weiterverarbeitung der Daten aus dem pmHundManager in anderen Verfahren wird ebenfalls unterstützt. „Es gibt eine Schnittstelle zu pmOWI. Diese setzen wir zur Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Hundeangelegenheiten) ein“, sagt Peter Oldekamp.

Seit Juli 2020 setzt die Samtgemeinde zusätzlich das Modul „Hundesteuer“ vom pmHundManager in Verbindung mit dem Portal OpenR@thaus der ITEBO Unternehmensgruppe ein. Mit dem Modul können Hundehalter ihren Hund online zur Hundesteuer an- und abmelden. Alle notwendigen Unterlagen wie Versicherungs- und Sachkundenachweise können online eingereicht werden. Auch die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen kann zeitgleich durchgeführt werden. Im ersten Jahr nach Produktivsetzung wurden bereits rund 220 Anmeldungen und 100 Abmeldungen bei der Samtgemeinde Neuenhaus über das Modul „Hundesteuer“ online durchgeführt.



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