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Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen

Netzwerk auf einer Deutschlandkarte © vege / Fotolia
Netzwerk auf einer Deutschlandkarte © vege / Fotolia

Die Meldebehörden speichern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Meldedaten in ihrem Melderegister (§ 3 BMG). Seit dem 01. November 2015 muss gewährleistet sein, dass berechtigte Stellen Meldedaten rund um die Uhr abrufen können (§ 39 Abs. 3 BMG). Um die niedersächsischen Kommunen dabei zu unterstützen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, entschied das Land Niedersachsen den zentralen Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen (MiN) zu schaffen.

Vorgehensweise und Beteiligte

Alle Meldebehörden in Niedersachsen liefern täglich die aktuellen Meldedaten an den MiN. Dabei nutzen sie das Datenaustauschformat XMeld. Somit werden die Daten der Meldebehörden in den MiN gespiegelt, eine Veränderung der Daten erfolgt nicht. Die berechtigten Behörden können die Daten jederzeit aus dem Spiegelregister abfragen. Die Abfrage erfolgt grundsätzlich über das Verbindungsnetz des Bundes und der Länder.

Funktionsweise des MiN © GovConnect GmbH
Funktionsweise des MiN © GovConnect GmbH

Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen betreibt als zuständige Meldebehörde den MiN. Die Arbeitsgemeinschaft MiN – bestehend aus der GovConnect und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) – leistet gemeinschaftlich die Betreuung und Weiterentwicklung des Verfahrens.


Gemäß § 38 BMG dürfen öffentliche Stellen Daten aus dem Spiegelregister abfragen soweit dies zur Aufgabenerfüllung nötig ist. Die nachfolgenden öffentlichen Stellen sind unter anderem abrufberechtigt:

Zahlen, Daten, Fakten

Zahlen, Daten und Fakten zum MiN © GovConnect GmbH
Zahlen, Daten und Fakten zum MiN © GovConnect GmbH

Funktionen

Suche im zentralen Register

Monitor mit Suchmaske vom MiN © Can Yesil / Fotolia
Monitor mit Suchmaske vom MiN © Can Yesil / Fotolia

Sie können diverse Suchkriterien eingeben, um eine Person zu finden. Je nach Bedarf suchen Sie in einer oder mehreren Gemeinden nach einer Person. Auch eine Suche über ganz Niedersachsen ist möglich.


Phonetische Suche

Die Software unterstützt eine phonetische Suche. Dies bedeutet, dass Sie ähnlich klingende Wörter und Laute als Suchergebnis erhalten. Der Suchbegriff „Meier“ liefert demnach auch die Begriffe „Meyer“ und „Maier“ als Ergebnis. Dies erleichtert Ihnen die Suche, falls Sie die genaue Schreibweise nicht kennen.


Verzogene Personen

Die Software unterstützt die Adresskettenverfolgung. Dadurch finden Sie auch eine Person, die früher in einer Gemeinde gemeldet war und nun in eine andere Gemeinde verzogen ist. Um eine Person erfolgreich im MiN zu finden, müssen Sie demnach nicht zwingend den aktuellen Wohnsitz kennen.


Angaben zur Person

Die Angaben zu einer Person gliedert der Spiegel in verschiedene Bereiche wie beispielsweise Adressdaten und Ausweisdaten. Dadurch können Sie sich leicht einen Überblick verschaffen. Ihnen werden die Daten angezeigt, die die zuständige Meldebehörde über die Person gespeichert hat und an den MiN übermittelt hat.


Protokollierung

Datenabrufe werden von der Meldebehörde nach Maßgabe von § 40 BMG protokolliert. Die Software stellte diese Daten für die zuständigen Administratoren zur Verfügung.


Benutzer verwalten

Für jede Behörde wird ein Administrator angelegt. Der Administrator kann weitere Benutzer innerhalb seiner Behörde anlegen. Er kann den Benutzern verschiedene Rollen zuweisen.


Vorausgefüllter Meldeschein

Zieht eine meldepflichtige Person um, kann die Zuzugsmeldebehörde den vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) nutzen, um die Meldedaten zu erfassen (§ 23 Absatz 4 BMG).  Die meldepflichtige Person teilt dieser den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum sowie die letzte Wohnanschrift mit. Die Daten übermittelt die Zuzugsmeldebehörde dem MiN. Dieser liefert die übrigen Meldedaten. Dadurch muss die Zuzugsmeldebehörde diese nicht erfassen und vermeidet Fehler.


Länderübergreifende Suche aus dem MiN

Monitor mit der länderübergreifenden Suchfunktion im MiN © Can Yesil / Fotolia
Monitor mit der länderübergreifenden Suchfunktion im MiN © Can Yesil / Fotolia

Die Melderegister aller Bundesländer sind an den MiN angebunden. Dadurch können Sie Personen, die in diesen Bundesländern wohnhaft sind, über den Spiegel suchen.


Abfragen von anderen Bundesländern an den MiN

Die Melderegister aller anderen Bundesländer in Deutschland können die Daten aus dem MiN abfragen. Dadurch erhalten die Nutzer von Melderegistern anderer Bundesländer die Suchergebnisse des MiN.


Regelmäßige Datenübermittlung

Der Melderegisterdatenspiegel übermittelt jährlich bis zum 31. März Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 4 2. BMeldDÜV,  § 20 NMeldVO). Von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden der Familienname, Vornamen und die derzeitige Anschrift übermittelt.

Voraussetzungen zur Nutzung

Berechtigte Stellen können beim IT.Niedersachsen einen Antrag für die Nutzung des MiN stellen. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zur Nutzung. Die entstehenden Kosten werden vom Land Niedersachsen getragen.

Um die Anwendung aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Ihre Behörde muss an das niedersächsische Landesnetz oder den NdB (DOI) angebunden sein.

Ihre Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über MiN erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Andreas Hartmann »

MiN-Verfahrenskoordination

0511 300340-41
support-min@govconnect.de

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