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23.11.2018

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen prüft Kommunen

DSGVO / Datenschutz-Grundverordnung © Brad Pict / Fotolia
DSGVO / Datenschutz-Grundverordnung © Brad Pict / Fotolia

Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) 150 Landkreise, Städte und Gemeinden.

Die LfD Barbara Thiel verkündete in einer Pressemeldung, dass sie einen Fragebogen zur Umsetzung der EU-DSGVO an niedersächsische Verwaltungen verschicken wird. Es sollen 12 Landkreise, 3 kreisfreie Städte, 3 große selbständige Städte, 87 Gemeinden und 45 Samtgemeinden in Niedersachsen angeschrieben werden. Durch die Befragung möchte Thiel ermitteln, wie gut die niedersächsischen Verwaltungen ihre Abläufe an die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst haben und wo sie noch nachbessern müssen. In dem Fragebogen thematisiert Thiel verschiedene Bereiche des Datenschutzes. So fragt sie ab, ob ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt wird, wie viele Verarbeitungstätigkeiten identifiziert wurden und ob das Verzeichnis vollständig ist.

Die Softwarelösung pmDSR der GovConnect unterstützt Verwaltungen dabei, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und zu pflegen. Kommunen können alle notwendigen Angaben gemäß Artikel 30 EU-DSGVO in übersichtlichen Web-Formularen dokumentieren. Dabei können sie Vorlagen für gängige kommunale Verarbeitungstätigkeiten nutzen und auf die individuellen Gegebenheiten anpassen. Derzeit stehen rund 180 Vorlagen zur Verfügung, diese werden laufend erweitert. Mehr als 230 niedersächsische Verwaltungen aller Größenklassen setzen die Softwarelösung pmDSR bereits erfolgreich ein, um ihre Datenschutzmaßnahmen zu dokumentieren.



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