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11.07.2024

pmHundManager bereit für Hundehalterverordnung 2.0 in Brandenburg

Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop und hat seinen Hund auf dem Schoß. © LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com
Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop und hat seinen Hund auf dem Schoß. © LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com

Zum 1. Juli 2024 trat in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Kunden des pmHundManager können sich freuen: Die neuen Regelungen lassen sich in der Software problemlos umsetzen.

Schon jetzt können im pmHundManager alle wichtigen Informationen zu Hund und Halter:in, darunter z. B. die Transpondernummer oder Gefährlichkeitsfeststellung des Tieres, hinterlegt werden. Mit dem pmHundManager dürfen sich brandenburgische Verwaltungen also trotz der Gesetzesänderung entspannt zurücklehnen. Alle Anpassungen der Hundehalterverordnung werden bereits jetzt in der Software berücksichtigt.

Welche Änderungen bringt die neue Hundeverordnung in Brandenburg mit sich?
Unter anderem wird in der neuen Verordnung auf die bisherige Rasseliste verzichtet. Bis Ende Juni dieses Jahres wurde in Brandenburg die Gefährlichkeit eines Hundes anhand der Rasse bestimmt. Stattdessen erhalten lokale Behörden mit der neuen Gesetzgebung ab sofort mehr Spielraum bei der Gefährlichkeitsbeurteilung von Hunden. Zukünftig gelten das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halter:innen als entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit der Tiere. Kein Problem für den pmHundManager: Sachkundenachweise und andere relevante Dokumente lassen sich in der Software unkompliziert via PDF-Upload hinterlegen und sind auf einen Blick für die Sachbearbeitung sichtbar.

Ebenfalls neu ist, dass die Kennzeichnungspflicht zukünftig auf alle Hunde ausgeweitet wird. In der Vergangenheit war dies nur für Halter:innen von gefährlichen Hunden relevant. Auch hier bietet der pmHundManager den Vorteil, die Transpondernummer des Microchips einfach festhalten und bei Bedarf auch Suchergebnisse danach filtern zu können.

Die Zucht von und mit gefährlichen Hunden ist verboten. An der Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde wird ebenfalls festgehalten. Kommt es dennoch zu Beißvorfällen, können Ordnungsbehörden beim Einsatz des pmHundManager z. B. statistische Auswertungen hierzu erstellen und analysieren.

Mit dem pmHundManager ist die Sachbearbeitung also schon jetzt bestens für die digitale Bearbeitung von Vorgängen rund um das Hund- und Haltermanagement gerüstet.

Sie wollen noch mehr über den pmHundManager erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Frau Maren Wulf »

Produktmanagement