Landkreis Schaumburg durch Einziehungsverfahren entlastet
„Mithilfe des Einziehungsverfahrens ist eine einfache, schnelle und rechtssichere Bearbeitung von Einziehungsfälle möglich. Die Software hat sich bei uns wirklich bewährt“, sagt Andreas Brungart von der Bußgeldstelle des Landkreises Schaumburg.
Fallzahlen gestiegen
Die Anzahl der Vergehen von Speditionsunternehmen steigt aufgrund des großen Wettbewerbsdrucks kontinuierlich an. Andreas Brungart berichtet „Die Anzahl der Fälle hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Aktuell werden rund 100 Fälle pro Jahr mit dem Einziehungsverfahren bearbeitet. Die Ordnungswidrigkeiten umfassen hauptsächlich die Deliktsbereiche Überladung von Fahrzeugen, Überschreitung der zulässigen Abmessungen, fehlende Ladungssicherung und Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsverbot.“ Gemäß § 29a des Ordnungswidrigkeitengesetzes können Bußgeldstellen den Wert der Taterträge einziehen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten und der Bearbeitungsaufwand ist vergleichsweise hoch.
Bearbeitungsaufwand reduziert
Um die hohen Fallzahlen zu bewältigen und den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren, hat sich der Landkreis Schaumburg für den Einsatz des Einziehungsverfahrens entschieden. „Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können die Fälle durch die stark automatisierte Abwicklung in dem Einziehungsverfahren deutlich schneller bearbeiten. Sie können unter anderem eine automatische Schätzung des Tatertrages durchführen lassen, Vorlagen für Bescheide und zahlreiche vorgefertigte Textbausteine nutzen. Durch eine Statusübersicht haben sie alle aktuellen Fälle stets im Überblick“, freut sich Brungart.
Verständnis erhöht
Für die Verfahren ist Deutsch die Amtssprache, allerdings kann das Verständnis auf Seiten der teilweise ausländischen Speditionen durch ein Begleitschreiben in der Landessprache erhöht werden. Der Landkreis Schaumburg nutzt in dem Einziehungsverfahren übersetzte Informationsschreiben in über 20 verschiedenen Sprachen, wie beispielsweise bulgarisch und russisch. Diese werden automatisch als Anlage zu Anhörungen oder Einziehungsbescheiden auf Grundlage der Herkunft der Einziehungsbeteiligten hinzugefügt. „Der Aufwand für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, um ein Informationsschreiben anzufügen, wird somit auf ein Minimum reduziert“, sagt Brungart.
Vollkommen überzeugt
„Das Einziehungsverfahren ist für uns durch die vielen hilfreichen Funktionen ein unverzichtbares Instrument bei der Bearbeitung von Einziehungsverfahren geworden und hat den Komfort im Arbeitsalltag deutlich gesteigert“, resümiert Brungart, der auch als Vorsitzender des Arbeitskreises Vermögensabschöpfung Niedersachsen fungiert.