Die Software zum Hunde- und Haltermanagement: pmHundManager
Landesrechtliche Gesetze zur Haltung von Hunden regeln die Pflichten der Hundehalter:innen und die Pflicht der zuständigen Verwaltungen, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. So sind beispielsweise alle Hundehalter:innen in Niedersachsen verpflichtet, ihren Hund im Hunderegister Niedersachsen anzumelden. Der Sachkundenachweis und die Hundeversicherung sind ebenfalls eine gesetzliche Pflicht. Zudem müssen Hundehalter:innen ihren Hund chippen lassen. Die Software pmHundManager unterstützt Verwaltungen dabei, die gesetzlichen Pflichten zu dem Halten und Führen von Hunden zu überwachen.
Gleich drei Argumente, die für den pmHundManager sprechen
- Status der Hundeanmeldung auf einen Blick ersichtlich
- Hundesteuer online an- und abmelden
- Abgleich zwischen den Steuerdaten und den Daten aus dem Hunderegister (sofern vorhanden)
Produkteigenschaften
Prozesse rund um das Hunde- und Haltermanagement vereinfachen
Mit dem pmHundManager bearbeiten Sie unkompliziert alle verwaltungsbezogenen Falldaten rund um Hunde und Halter:innen.Übersichtliche und intuitive Oberfläche
Die übersichtliche und logische Darstellung ermöglicht es Ihnen, Vorgänge effizient zu bearbeiten. Sie erfassen den Sachverhalt, die beteiligten Personen und Hunde sowie Dokumente intuitiv. Bei Bedarf verknüpfen Sie Vorgänge mit bereits bestehenden oder legen Folgevorgänge an. Dokumente wie Versicherungs- und Sachkundenachweise können Sie bequem per Drag-and-drop in den Vorgängen hinterlegen.
Mit dem pmHundManager können Sie zudem jegliche Endgeräte benutzen. Durch das Responsive Design passt sich die Darstellung an das jeweilige Gerät an.
Software as a Service (SaaS)
Der pmHundManager wird als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Updates werden automatisch bereitgestellt. Auch die Sicherung der Daten gehört zum Leistungsumfang. Für die Nutzung dieser Webanwendung wird lediglich ein Internetzugang und ein Webbrowser benötigt. Die Cloud-Applikation wird in einem sicheren, hochverfügbaren und nach ISO/IEC 27001:2013 zertifizierten kommunalen Rechenzentrum betrieben und Rahmen einer SaaS-Dienstleistung angeboten.
Status der Hundeanmeldung auf einen Blick ersichtlich
Sie können mithilfe eines Ampelsystems erkennen, ob alle notwendigen Unterlagen zu den Hunden sowie Halterinnen und Haltern vorliegen. Haben Halter:innen beispielsweise einen Versicherungs- oder Sachkundenachweis eingereicht, wird dieser Nachweis grün markiert. Dies erleichtert den Arbeitsprozess erheblich, da Dokumente nicht erst mühevoll an anderen Stellen gesucht und/oder überprüft werden müssen. So können Sie mit einem einzigen Blick den aktuellen Stand der Hundeanmeldung erfassen. Sind Angaben unvollständig oder fehlen sie gänzlich, können Sie die Halter:innen mit einem automatisierten Anschreiben auffordern, diese nachzureichen.
Bundesweit einsetzbar
Im pmHundManager können bundeslandspezifische Gesetzgebungen berücksichtigt werden. Beispielsweise definieren viele Bundesländer klare Regeln zum Halten und Führen von Hunden, die als „gefährliche Hunde“ deklariert werden. U. a. kann in diesem Fall ein Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung gefordert werden. Aber auch andere bundeslandabhängige Funktionen wie die Anbindung an ein Hunderegister sind im pmHundManager möglich.
Eine Liste der relevanten Gesetze finden Sie hier:
Bundeslandspezifische Gesetzgebungen zur Hundehaltung
Bundesland | Gesetzesbezeichnung |
Baden-Württemberg | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH) |
Bayern | LStVG - Landesstraf- und Verordnungsgesetz von Bayern |
Brandenburg | HundehV - Hundehalterverordnung (angepasste Fassung vom 24.06.2024, gültig ab 01.07.2024) |
Berlin | HundeG - Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin |
Bremen | HundeGDVO - Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes |
Hamburg | HundeG - Hundegesetz |
Hessen | HundeVO - Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden |
Mecklenburg-Vorpommern | HundehVO M-V - Verordnung über das Führen und Halten von Hunden |
Niedersachsen | NHundG - Niedersächsisches Hundegesetz |
Nordrhein-Westfalen | LHundG - Landeshundgesetz/Landesgesetz über gefährliche Hunde |
Rheinland-Pfalz | LHundG - Landesgesetz über gefährliche Hunde |
Saarland | HundVO - Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland |
Sachsen | GefHundG - Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden |
Sachsen-Anhalt | HundeG LSA - Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren |
Schleswig-Holstein | HundeG - Gesetz über das Halten von Hunden |
Thüringen | ThürTierGefG - Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung durch Tiergefahren |
Gefährliche Hunde
Hunde können sowohl aufgrund Ihrer Rasse bzw. Einstufung als sog. Listenhunde als auch aufgrund eines Ereignisses als gefährlich klassifiziert werden. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Hund z. B. als bissig oder übermäßig aggressiv gilt. Auch wenn ein Hund durch die Art der Zucht oder Haltung sowie Abrichtung eine über das „natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe“ aufweist und dadurch eine mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzt, lässt sich dieser als gefährlich einstufen. Kreuzungen mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, gelten ebenfalls als gefährlich.
Mit dem pmHundManager bearbeiten Sie Gefährlichkeitsfeststellungen und Erlaubniserteilungen problemlos. Dazu gehört z. B. auch die Prüfung der persönlichen Eignung oder der Zuverlässigkeit der Halter:innen. Die Halter:innen müssen zudem gewisse Kriterien erfüllen (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, sachkundig). Außerdem muss dieser Hund entsprechend versichert sein und ggf. einer Maulkorbpflicht nachkommen. Hunderassen, die aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen als gefährlich gekennzeichnet sind, können zudem im System fest hinterlegt werden. Bei Anmeldung einer solchen Rasse werden diese Hunde für Sachbearbeiter:innen entsprechend kenntlich gemacht.
Daten aus dem Hunderegister importieren
Einige Bundesländer führen ein Hunderegister. Diesen Kunden bieten wir die Möglichkeit, die Daten zu den Hunden und Halter:innen aus dem jeweiligen Hunderegister (z. B. Hunderegister Niedersachsen) in den pmHundManager zu importieren. Dies entlastet Sie bei der Erfassung der Daten. Bei Bedarf bearbeiten Sie die Daten im Nachgang. Die GovConnect GmbH führt die Hunderegister für die Bundesländer Niedersachsen und Berlin.
Hundesteuer leicht gemacht: Steuerdaten abgleichen und Hunde an- und abmelden
Steuerdaten mit dem Hunderegister abgleichen
Unsere Kunden können die Steuerdaten aus dem jeweiligen Hunderegister (z. B. aus dem Hunderegister Niedersachsen gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 NKAG) abgleichen.
GovForms Online-Dienst „Hundehaltung“
Erleichterte (Weiter-)Bearbeitung von Falldaten
Automatisierte Anschreiben
Mit dem pmHundManager generieren Sie auf Knopfdruck automatisierte Anschreiben. Die Informationen, die ggf. im Hunderegister und im pmHundManager gespeichert sind, liest die Software aus und erstellt Anschreiben mit entsprechenden Handlungsaufforderungen an die Halter:innen. Sofern sich Halter:innen beispielsweise noch nicht in dem Hunderegister registriert haben, erstellen Sie per Knopfdruck ein Anschreiben mit der entsprechenden Aufforderung. Sofern Hundehalter:innen Dokumente noch nicht eingereicht haben, listet der pmHundManager die Dokumente in dem Schreiben automatisch auf. Bei Bedarf passen wir die Schreiben an Ihr Corporate Design an. Sie können die Schreiben als Word- oder PDF-Dokumente exportieren und anschließend ausdrucken und an die Hundehalter:innen versenden.
Altdaten importieren
Sofern Sie die Daten der Hundehalter:innen bisher in Excel-Dokumenten oder Access Datenbanken verwalten, importieren Sie diese in den pmHundManager.Integrierte Wiedervorlagen
Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, Wiedervorlagen einzurichten. Sie können diese für sich selbst und Ihre Kolleginnen und Kollegen erstellen. Optional versenden Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten
Weitere OWI-Fachverfahren (z. B. pmOWI aus dem Hause GovConnect, weitere auf Anfrage) sind an den pmHundManager angebunden. Dadurch leiten Sie Ordnungswidrigkeitenverfahren einfach ein. Dies ist beispielsweise bei Nichteinhaltung einer Auflage notwendig.
Verlauf übersichtlich einsehen
Im pmHundManager sehen Sie die einzelnen Bearbeitungsschritte übersichtlich ein. So können Sie beispielsweise leicht nachvollziehen, welche Änderungen im Zeitverlauf an dem Fall durchgeführt wurden.
E-Akte
Bei Bedarf exportieren Sie den gesamten Ablauf als E-Akte. Anlagen können Sie in die E-Akte integrieren. Die E-Akte versenden Sie direkt aus dem Verfahren. Dies ist sinnvoll, um Vorgänge an andere beteiligte Ämter weiterzugeben.
Statistische Auswertungen
Ihnen stehen diverse Statistiken zur Verfügung. So analysieren Sie, wie viele Beißvorfälle oder Fundhunde Sie in einem bestimmten Zeitraum bearbeitet haben. Die Auswertungen exportieren Sie bei Bedarf im Dateiformat CSV. Dadurch können Sie die Daten beispielsweise in Excel weiterbearbeiten.
Umfangreiche Suchfunktion
Durch die umfangreiche Suche finden Sie benötigte Informationen schnell und bequem.
- Transponder
- Name des Halters
- Adresse
- Name des Hundes
- Rasse des Hundes
- Geschlecht des Hundes
- Nummer der Hundemarke
- Aktenzeichen
- Suche nach Anlässen (z. B. Anmeldung Hund, Aufforderung zur Registrierung bzw. Steueranmeldung, Beißvorfall)
Sofern Ihnen nicht alle Informationen wie beispielsweise die komplette Chipnummer des Hundes vorliegen, können Sie mit Platzhaltern suchen.
Module
Systemvoraussetzungen
Um den pmHundManager aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Java-Script muss aktiviert sein.
Downloads
Ihre Ansprechpersonen
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Herr Jörn Bargfrede »
Leitung Vertrieb und Marketing
0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de
Frau Maren Wulf »
Produktmanagement
0441 97353-28
pmHundManager@govconnect.de
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