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Lebenspartnerschaftsurkunde mit GovForms „Personenstandsurkunden“ anfragen

Vor dem Jahr 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen. Dazu wurde ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. Seitdem 2017 das Eheöffnungsgesetz eingeführt wurde, hat die Heirat die Eingetragene Lebenspartnerschaft abgelöst. Urkunden zu bestehenden Lebenspartnerschaften können jedoch weiterhin ausgestellt werden. Für die einfache Online-Beantragung steht der GovForms Online-Dienst bereit, sodass Bürger:innen beim Standesamt nicht mehr persönlich erscheinen müssen. Dies spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten.


Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Lebenspartnerschaftsurkunde“ sprechen


Ein gleichgeschlechtliches Paar feiert ihre Lebenspartnerschaft © supamotion / stock.adobe.com
Ein gleichgeschlechtliches Paar feiert ihre Lebenspartnerschaft © supamotion / stock.adobe.com
  • Entwicklung der Antragsstrecken auf Basis aktueller Gesetzeslage (nach OZG-ID: 118264)
  • Mehrsprachigkeit der Anträge und individuelle Anbindungsmöglichkeiten wie die Anbindung eines Online-Bezahldienstes, z. B. pmPayment
  • Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess mit Möglichkeit zur Terminbuchung

Produkteigenschaften

Mit dem GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Lebenspartnerschaftsurkunde“ beantragen Bürgerinnen und Bürgern online eine Lebenspartnerschaftsurkunde, die ihnen durch das Standesamt zur Verfügung gestellt wird. 

Kommunale Prozesse optimieren

Lebenspartnerschaftsurkunden werden vom Standesamt ausgestellt, in denen die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Die Urkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister erstellt. Sie weist die Begründung der Lebenspartnerschaft nach und enthält zentrale Informationen über die beiden Lebenspartner:innen wie Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, Geburtsort und -datum der Lebenspartner:innen sowie Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Auch nach der Einführung des Eheöffnungsgesetzes ist die Ausstellung von Urkunden zu bestehenden Lebenspartnerschaften weiterhin möglich, um die Lebenspartnerschaft nachzuweisen.


Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Lebenspartnerschaftsurkunde“ trägt dazu bei, diesen Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Datenübermittlung erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Das Standesamt bearbeitet die Anträge direkt über den Posteingang der Anwendung AutiSta. Da nur bezahlte Anträge eingehen, entfällt für das Standesamt die Prüfung des Zahlungseingangs, wodurch der gesamte Prozess beschleunigt und vereinfacht wird.


GovForms „Personenstandsurkunden“ (Standard-)Frontends für jede Anforderungsart zur Verfügung, die in die kommunale Website integriert, bzw. verlinkt werden. Alternativ kann GovForms „Personenstandsurkunden“ auch Nachrichten im Standard xPersonenstand von Formularservern oder Portalen entgegennehmen und dem Fachverfahren AutiSta zustellen.


Anbindungen

Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Lebenspartnerschaftsurkunde“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)
  • E-Payment-Integration
  • Anbindung an Terminbuchungstool (FrontDesk) möglich

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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