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Eheurkunde online mit GovForms „Personenstandsurkunden“ beantragen

Mit einer Eheurkunde lässt sich die Eheschließung zwischen zwei Personen eindeutig nachweisen. Sie wird nach der standesamtlichen Trauung vom zuständigen Standesamt bereitgestellt und lässt sich mit dem GovForms Online-Dienst online für verschiedene Zwecke auch nachträglich beantragen. Das Standesamt muss nicht mehr aufgesucht werden und die Verwaltungsmitarbeitenden profitieren von der Zeit- und Aufwandsersparnis.


Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Eheurkunde“ sprechen


Jubelndes Brautpaar © IVASHstudio / stock.adobe.com
Jubelndes Brautpaar © IVASHstudio / stock.adobe.com
  • Entwicklung der Antragsstrecken auf Basis aktueller Gesetzeslage (nach OZG-ID: 10028)
  • Mehrsprachigkeit der Anträge und individuelle Anbindungsmöglichkeiten wie die Anbindung eines Online-Bezahldienstes, z. B. pmPayment
  • Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess mit Möglichkeit zur Terminbuchung

Produkteigenschaften

Mit dem GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Eheurkunde“ beantragen Bürgerinnen und Bürgern online eine Eheurkunde, die Ihnen nach der Eheschließung zur Verfügung gestellt wird.

Kommunale Prozesse optimieren

Eine Eheschließung wird in Deutschland durch eine Eheurkunde nachgewiesen. Sie wird ausschließlich beim Standesamt der Eheschließung ausgestellt, da dort das Eheregister geführt wird. Eheurkunden können für die Ausstellung von verschiedenen Dokumenten, z. B. im Rahmen von Rentenangelegenheiten, notwendig sein. Zusätzliche Exemplare der Eheurkunde können daher nachträglich angefordert werden.

Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Eheurkunde“ trägt dazu bei, diesen Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Datenübermittlung erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV).

Das Standesamt bearbeitet die Anträge direkt über den Posteingang der Anwendung AutiSta. Da nur bezahlte Anträge eingehen, entfällt für das Standesamt die Prüfung des Zahlungseingangs, wodurch der gesamte Prozess beschleunigt und vereinfacht wird.

GovForms „Personenstandsurkunden“ stellt (Standard-)Frontends für jede Anforderungsart zur Verfügung, die in die kommunale Website integriert, bzw. verlinkt werden. Alternativ kann GovForms „Personenstandsurkunden“ auch Nachrichten im Standard xPersonenstand von Formularservern oder Portalen entgegennehmen und dem Fachverfahren AutiSta zustellen.

Anbindungen

Der GovForms Online-Dienst „Personenstandsurkunden – Eheurkunde“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

  • Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)
  • E-Payment-Integration
  • Anbindung an Terminbuchungstool (FrontDesk) möglich

Ansprechpersonen

Sie wollen mehr über unsere GovForms Online-Dienste erfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

0441 97353-19
vertrieb@govconnect.de

Herr Benjamin Klein »

Produktmanagement GovForms

0511 300340-55
govforms@govconnect.de

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