Ausnahmegenehmigung – Park- und Halteverbot bei bestehender Beschilderung mit dem GovForms Online-Dienst bereitstellen
Oft ist es notwendig, für eine Veranstaltung oder zum Be- und Entladen von Waren eine Parkfläche abzusperren, für die bereits Verkehrszeichen existieren. In diesen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung für den betreffenden Zeitraum notwendig. Mit dem GovForms Online-Dienst „Ausnahmegenehmigungen für die StVO – Park- und Halteverbot bei bestehender Beschilderung“ (nach § 46 StVO) stellen Verwaltungen den Bürger:innen und Unternehmen Anträge für Ausnahmegenehmigungen digital bereit. Die Antragsdaten lassen sich dabei einfach, übersichtlich und schnell verarbeiten. Die Entwicklung des Dienstes anhand der aktuellen Gesetzeslage bietet den Verwaltungen zudem rechtliche Sicherheit.
Gleich drei Argumente, die für den GovForms Online-Dienst „Ausnahmegenehmigung – Park- und Halteverbot bei bestehender Beschilderung“ sprechen
- Entwicklung der Antragsstrecke auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (nach OZG-ID: 10720)
- Autosave-Funktion, Mehrsprachigkeit der Anträge und individuelle Anbindungsmöglichkeiten in nachgelagerte Systeme (z. B. DMS, eAkte, Fachverfahren …)
- Standardisierter und benutzerfreundlicher Verwaltungsprozess
Produkteigenschaften
Der Dienst ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, eine Ausnahmegenehmigung des Park- und Halteverbots bei bestehender Beschilderung zu beantragen. Er basiert auf der Leika-Leistung „Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung“ mit dem LeiKa-Schlüssel: 99108004001000. Der Dienst bietet eine Vielzahl an Funktionalitäten, die es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, reibungslos und effizient durch den Antragsprozess zu navigieren.
Kommunale Prozesse optimieren
Der Online-Dienst trägt dazu bei, den Verwaltungsprozess effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Er ist darauf ausgerichtet, dass die relevanten gesetzlichen Grundlagen (Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Satzungen und Verordnungen) in vollem Umfang beachtet werden. So werden Ausnahmegenehmigungen innerhalb der Verwaltungen effizienter gestaltet und die Nutzer:innen erhalten einen zeitgemäßen, digitalen Zugang zu den entsprechenden Formalitäten.
Folgende gesetzliche Grundlagen werden dabei berücksichtigt:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Datenschutzkonforme Speicherung
Durch die Autosave-Funktion können Bürger:innen ihre Eingaben automatisch speichern und den Antrag später an der gleichen Stelle fortsetzen. Die Antragsdaten werden dabei ausschließliche auf dem Gerät der Nutzer:innen gespeichert. Die Autosave-Einstellung kann flexibel in den Einstellungen geändert werden.
Anbindungen
Der Online-Dienst „Ausnahmegenehmigung – Park- und Halteverbot bei bestehender Beschilderung“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:
- Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
- Integration von BundID
- Anbindung an „Mein Unternehmenskonto“ (MUK)
Systemvoraussetzungen
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