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28.05.2018

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Erweiterung der Lösung pmDSR

Mann zeigt auf ein Datenschutz-Icon © Tomasz Zajda / Fotolia
Mann zeigt auf ein Datenschutz-Icon © Tomasz Zajda / Fotolia

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten pflegen Sie mithilfe der Lösung pmDSR einfach und komfortabel.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beinhaltet umfangreichere Regelungen als das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Dies gilt auch für Ihr bisheriges Verfahrensverzeichnis, in dem Sie die Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben haben.

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO ändern sich zudem die Begrifflichkeiten. Gemäß Artikel 30 EU-DSGVO wird das bisherige Verfahrensverzeichnis durch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ersetzt.

Unsere Lösung pmDSR, mit der Sie das bisherige Verfahrensverzeichnis dokumentieren können, unterstützt die neuen gesetzlichen Anforderungen. Wie bisher können Sie die Angaben komfortabel in Web-Formularen dokumentieren und dabei Vorlagen nutzen.

Außerdem wurden die Funktionen von pmDSR erweitert. Sie können verschiedene Berechtigungsgruppen einrichten, die es Ihnen erleichtern das Verzeichnis gemeinsam mit der beteiligten Fachabteilung zu erstellen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, für sich selbst und andere Benutzer Aufgaben einzurichten.

Gemäß Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO müssen Sie die betroffene Person informieren, wenn Sie personenbezogene Daten erheben. Einige Daten, die diese Informationsschreiben enthalten müssen, dokumentieren Sie in Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, aus den gespeicherten Daten in pmDSR Musterschreiben zu generieren.



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0441 97353-19
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pmDSR@govconnect.de