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28.01.2021

OZG einfach mit der Hundesteuer umsetzen

Mann sitzt mit Laptop und Hund auf der Couch © georgerudy / stock.adobe.com
Mann sitzt mit Laptop und Hund auf der Couch © georgerudy / stock.adobe.com

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Einen bereits jetzt in der Praxis etablierten Prozess stellt die Hundesteuer dar.


Hundesteueranmeldung und -abmeldung online anbieten

Zu den Leistungen, die Bürger zukünftig online durchführen können, zählt unter anderem die Hundesteueranmeldung und -abmeldung.

Unterstützung dabei bietet die Lösung pmHundManager inklusive dem Modul “Hundesteuer“. Mithilfe der Software können Hundehalter ihren Hund komfortabel online zur Steuer an- und abmelden. Auch alle notwendigen Unterlagen wie Versicherungs- und Sachkundenachweise können Hundehalter online einreichen.

Verwaltungen profitieren von vollständig digitalisierten Prozessen und einer Minimierung des manuellen Aufwands. Sie können die gesetzlichen Pflichten zum Halten und Führen von Hunden mithilfe der Software überwachen. Neben der Mitteilungspflicht ist auch die Sachkunde, die Kennzeichnung und die Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflicht der Hundehalterinnen und Hundehalter. Auch Beißvorfälle, Fundhunde und viele weitere Aufgaben können Verwaltungen mit dem webbasierten Fachverfahren pmHundManager effektiv verwalten.


Einfache Datenübernahme

Es ist möglich, den pmHundManager an ein bestehendes Hunderegister anzubinden. Dies ist im Bundesland Niedersachsen realisiert. Wenn ein Hundehalter bereits im Hunderegister eingetragen ist, kann er dadurch seine Daten bei der Steueranmeldung oder -abmeldung übernehmen und muss sie nicht erneut eingeben.


Komfortabler Datenabgleich

Verwaltungen können die Steuerdaten im pmHundManager mit denen aus dem Hunderegister abgleichen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 NKAG). Dadurch können sie Inkonsistenzen der Angaben aufdecken und automatisierte Anschreiben an Hundehalter mit entsprechenden Handlungsaufforderungen erstellen.


Optionale Portalintegration

Die Hundesteuer lässt sich als Einzellösung aber auch eingebunden in ein Portal oder eine OZG-Umsetzungs-Plattform einsetzen. Die Integration in OpenR@thaus und Kommune365 ist beispielsweise bereits realisiert. Weitere Anbindungen sind geplant.


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Herr Jörn Bargfrede »

Leitung Vertrieb und Marketing

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